Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro belegt. Kurz vor Abpfiff des Spiels beim SV Meppen (2:3) waren mindestens 40 Chemnitzer Zuschauer in einen Pufferblock und in den Heimbereich eingedrungen. Dabei wurden unter anderem drei Ordner verletzt.
Zudem wurde während der Partie beim FSV Zwickau (2:3) die Herrentoilette im Gästebereich durch Vandalismus beschädigt. Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
2.700 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC
Sportgericht ahndet zwei Vergehen der CFC-Fans.
Datum der Veröffentlichung: 08.02.2018 09:03 Uhr | Autor: MSPW
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