Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro belegt.
Kurz vor Beginn des Ligaspiels bei Eintracht Braunschweig (1:2) am 23. November brannten Chemnitzer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um eine Minute. Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig
2.100 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC
Einige Zuschauer hatten in Braunschweig Pyrotechnik abgebrannt.
Datum der Veröffentlichung: 19.12.2019 08:49 Uhr | Autor: MSPW

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