Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.200 Euro belegt. Bis zu 3.400 Euro davon kann der ehemalige Bundesligist für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli nachzuweisen wäre.
Vor dem Spiel beim SC Preußen Münster (1:0) am 21. Dezember hatten Münchner Zuschauer mindestens sieben Rauchtöpfe und 20 Bengalische Fackeln gezündet. Außerdem wurde aus dem Gästeblock mindestens eine Rakete abgeschossen.
1860 München muss 10.200 Euro Strafe zahlen
Einige "Löwen"-Fans hatten beim Traditionsduell in Münster Rauchtöpfe gezündet.
Datum der Veröffentlichung: 14.02.2020 08:57 Uhr | Autor: MSPW
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