Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger und "wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes" mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.450 Euro belegt. Dabei zahlt sich für den Verein die erfolgreiche Täterermittlung in einem der drei Fälle aus, denn dadurch wird die Teilstrafe von 1.000 Euro für diesen Fall um 75 Prozent reduziert.
Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Spielminute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC (0:3) am 22. November 2019 waren im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 25 Blinker und zwei Bengalische Fackeln abgebrannt worden, wovon eine dieser Fackeln auf die Laufbahn geworfen wurde. Außerdem wurde im Jenaer Zuschauerbereich ein Laserpointer eingesetzt und in der 67. Minute ein weiterer Blinker gezündet. Nach dem Abpfiff überstiegen fünf Jena-Anhänger die Barriere zum Innenraum. Dazu wurden noch Becher in den Innenraum geworfen.
12.450 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena
DFB-Sportgericht ahndet Zuschauerausschreitungen beim 0:3 gegen Halleschen FC.
Datum der Veröffentlichung: 04.03.2020 09:41 Uhr | Autor: MSPW
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