1. FC Saarbrücken muss zahlen
Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro wird fällig.
Datum der Veröffentlichung: 18.02.2014 09:19 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den abstiegsbedrohten 1. FC Saarbrücken wegen „zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen eines weiteren Falles von fortgesetztem unsportlichen Verhalten“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 19. Oktober (3:3) waren im Saarbrücker Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus stürmten 40 bis 50 Saarbrücker Anhänger vor dem Drittligaspiel beim SV Wehen Wiesbaden (0:1) am 21. Dezember nach dem Passieren der Eingangskontrolle in den Block, wobei ein Ordner im Gesicht verletzt wurde. Zudem wurde während des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund (0:2) am 3. Dezember im Saarbrücker Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Vorheriger Artikel:
» Stuttgarter Kickers: Auracher für eine Partie gesperrt
» Stuttgarter Kickers: Auracher für eine Partie gesperrt
Nächster Artikel:
» Osnabrück: Entlastungszug zum Derby
» Osnabrück: Entlastungszug zum Derby
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: