Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SV Meppen (0:2) am 8. Februar 2020 war aus dem Magdeburger Zuschauerbereich ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
1. FC Magdeburg muss 300 Euro zahlen
DFB-Sportgericht ahndet das Werfen eines Plastikbechers auf das Spielfeld.
Datum der Veröffentlichung: 07.03.2020 10:08 Uhr | Autor: MSPW
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