Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" einige Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.875 Euro. Bis zu 7.000 Euro davon kann der FCM dabei für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.
Zwischen der 5. und 7. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock (0:1) hatten Magdeburger Zuschauer 50 Rauchtöpfe gezündet. Die Begegnung musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteilen zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
1. FC Magdeburg: Teure Rauchtöpfe
DFB-Sportgericht ahnet Fehlverhalten von FCM-Fans mit hoher Geldstrafe.
Datum der Veröffentlichung: 30.11.2019 09:47 Uhr | Autor: MSPW
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