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1. FC Kaiserslautern muss 4.000 Euro zahlen

Ex-Bundesligist hatte beim Gastspiel in Wiesbaden nicht genug U 23-Spieler im Kader.

Datum der Veröffentlichung: Uhr | Autor:

1. FC Kaiserslautern muss 4.000 Euro zahlen
Foto: 1. FC Kaiserslautern
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt.

Der ehemalige Bundesligist hatte zum Spiel beim SV Wehen Wiesbaden (Endstand 2:2) entgegen den Vorschriften von Paragraph zwölf der DFB-Spielordnung nur drei statt vier sogenannte U 23-Spieler, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären, im 18-köpfigen Aufgebot beziehungsweise in den elektronischen Spielbericht im "DFBnet" eingetragen. Durch einen mittlerweile korrigierten Fehler im "DFBnet" fiel das Fehlen eines vierten deutschen U 23-Spielers vor Spielbeginn zunächst nicht auf.

Dem FCK standen an diesem Tag nur drei deutsche U 23-Spieler zur Verfügung, da die übrigen verletzt waren oder sich aus Gründen von Corona-Vorschriften in häuslicher Quarantäne befanden. Hätte der Verein dies im Vorfeld geltend gemacht und gegenüber der spielleitenden Stelle beantragt und nachgewiesen, so hätte es aufgrund von Corona-bedingten Sonderregelungen in der DFB-Spielordnung voraussichtlich ausgereicht, ausnahmsweise nur drei deutsche U23-Spieler im reduzierten Kader zu haben.

Fred Kreitlow, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, erklärt: "Ein solcher Verstoß hätte normalerweise die Rechtsfolge, dass die Partie für Kaiserslautern mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe. Aufgrund des mitverantwortlichen Fehlers im DFBnet und den pandemiebedingten Besonderheiten, die bei einer richtigen Handhabung voraussichtlich lediglich zu einer Reduzierung der Kadergröße geführt hätten, erschien uns eine solch gravierende Rechtsfolge allerdings als nicht sachgerecht. Daher hat der Kontrollausschuss lediglich eine Geldstrafe beantragt. Der FCK ist diesem Strafantrag gefolgt."

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