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1. FC Kaiserslautern: Investoren-Vertrag vor Abschluss

Entscheidung für Gruppe regionaler Investoren gefallen.

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1. FC Kaiserslautern: Investoren-Vertrag vor Abschluss
Foto: 1. FC Kaiserslautern
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Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA haben auf Ihrer heutigen Sitzung den eigenverwaltenden Geschäftsführer, Soeren Oliver Voigt, beauftragt, den Investoren-Vertrag mit der Gruppe regionaler Investoren final zu verhandeln und abzuschließen. Die Vertreter des 1. FC Kaiserslautern e.V., die als Gäste zu der Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses eingeladen waren, haben der Vorgehensweise zugestimmt.

"Dieser Vertrag schafft eine unabdingbare Grundlage für den Insolvenzplan, der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden muss", so der Verein in einer Mitteilung.

Weiter heißt es: "Darüber hinaus sehen die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses in dem Angebot der regionalen Investorengruppe die wirtschaftliche beste Basis für eine nachhaltig belastbare Zukunft des Vereins."

Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt erklärt: "Der vorläufige Gläubigerausschuss hat sich in den zurückliegenden Tagen und Wochen intensiv mit den vorliegenden Offerten und Angeboten befasst und den interessierten Parteien ausreichend Zeit gegeben, die eingeforderten notwendigen Unterlagen vorzulegen. Unabhängige, sachverständige Prüfer wurden vom vorläufigen Gläubigerausschuss beauftragt, die tatsächlich vorliegenden Dokumente zu analysieren, zu bewerten und zu vergleichen. Letztendlich stellten die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses heute einstimmig fest, dass ausschließlich die Gruppe der regionalen Investoren die Vorgaben zu Bonitätsprüfung, zu Geldwäsche, zu Compliance sowie zu den Regularien und Statuten des DFB und der Satzung des FCK erfüllen konnte."

Dirk Eichelbaum, der Generalbevollmächtigte der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, ergänzt: "Die heutige Entscheidung des vorläufigen Gläubigerausschusses als zentralem Gremium im vorläufigen Insolvenzverfahren verschafft uns die für die nächsten Schritte dringend gebotene Transaktionssicherheit. Wir haben jetzt die Chance, den Insolvenzplan fristgerecht bei Gericht einzureichen. Mit der Eröffnung des Verfahrens kann das zuständige Amtsgericht dann den Termin für die Gläubigerversammlung festlegen, die über die Annahme des Insolvenzplans zu entscheiden hat."

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Kommentar von hUWdaMeTcVAqwbPo am 30.07.2020 um 19:28 Uhr:

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