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„Veilchen“ verzichten auf Einspruch

Erzgebirge Aue akzeptiert Urteil des DFB-Sportgerichts und will Diskussion anstoßen.

Datum der Veröffentlichung: Uhr | Autor:

„Veilchen“ verzichten auf Einspruch
Foto: Erzgebirge Aue
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Der FC Erzgebirge Aue wird gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das einen Protest der „Veilchen“ gegen die Wertung der Partie bei der SG Sonnenhof Großaspach (0:2) abgelehnt hatte, nicht noch einmal Einspruch einlegen. Das gab FCE-Präsident Helge Leonhardt „nach eingehenden Beratungen“ bekannt.

Der Zweitliga-Absteiger hatte den Protest gegen die Spielwertung damit begründet, dass der Ball vor dem 1:0 durch einen direkten Freistoß von Michele Rizzi vom Schiedsrichter nach Meinung der Erzgebirgler noch nicht freigegeben worden war. Das Sportgericht sah jedoch keinen Regelverstoß des Unparteiischen.

Der Verein sieht trotz des nun abgeschlossenen Verfahrens nach wie vor „dringenden Handlungsbedarf“ und will mit einem Offenen Brief an den DFB eine Diskussion anstoßen. Diese soll „dazu beizutragen, dass bezüglich der Verwendung des Freistoßsprays durch den jeweiligen Schiedsrichter und darauf resultierender Spielunterbrechungen Regelklarheit geschaffen wird“, heißt es in der FCE-Erklärung.

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