Der FC Erzgebirge Aue wird gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das einen Protest der „Veilchen“ gegen die Wertung der Partie bei der SG Sonnenhof Großaspach (0:2) abgelehnt hatte, nicht noch einmal Einspruch einlegen. Das gab FCE-Präsident Helge Leonhardt „nach eingehenden Beratungen“ bekannt.
Der Zweitliga-Absteiger hatte den Protest gegen die Spielwertung damit begründet, dass der Ball vor dem 1:0 durch einen direkten Freistoß von Michele Rizzi vom Schiedsrichter nach Meinung der Erzgebirgler noch nicht freigegeben worden war. Das Sportgericht sah jedoch keinen Regelverstoß des Unparteiischen.
Der Verein sieht trotz des nun abgeschlossenen Verfahrens nach wie vor „dringenden Handlungsbedarf“ und will mit einem Offenen Brief an den DFB eine Diskussion anstoßen. Diese soll „dazu beizutragen, dass bezüglich der Verwendung des Freistoßsprays durch den jeweiligen Schiedsrichter und darauf resultierender Spielunterbrechungen Regelklarheit geschaffen wird“, heißt es in der FCE-Erklärung.
„Veilchen“ verzichten auf Einspruch
Erzgebirge Aue akzeptiert Urteil des DFB-Sportgerichts und will Diskussion anstoßen.
Datum der Veröffentlichung: 19.08.2015 08:00 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» Erfurt: Gianluca Korte im Test
» Erfurt: Gianluca Korte im Test
Nächster Artikel:
» Wehen Wiesbaden: Hock fordert Dreier
» Wehen Wiesbaden: Hock fordert Dreier
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: