Zwei Punkte Abzug für SpVgg Unterhaching

Veröffentlicht: 02.05.2024 20:12 Uhr | Autor: MSPW | Bild: imago/pmk

Verstoß gegen Lizenzierungsauflagen - Sonntag bei Borussia Dortmund II.

Dem abstiegsbedrohten Drittligisten SpVgg Unterhaching werden vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wegen eines Verstoßes gegen die Lizenzierungsauflagen mit sofortiger Wirkung zwei Punkte abgezogen. Die Bayern belegen damit zwar weiterhin Platz 16, sind jetzt aber schon drei Zähler vom "rettenden Ufer" entfernt. Am Sonntag ab 14 Uhr treten die Hachinger beim direkten Abstiegskonkurrenten Borussia Dortmund II an.

Die offizielle DFB-Mitteilung im Wortlaut:

"Im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit hatte der Drittligist SpVgg Unterhaching die Auflage erhalten, bis zum 22. Januar 2015 eine bis Saisonende festgestellte Liquiditätslücke zu schließen. Die Schließung dieser Liquiditätslücke konnte nicht vollumfänglich nachgewiesen werden, so dass dem Verein gemäß Zulassungsrichtlinien zur 3. Liga zwei Punkte in der laufenden Spielzeit abgezogen werden.

Diese Entscheidung wurde heute vom Zulassungsbeschwerdeausschuss final bestätigt, sie ist somit rechtskräftig."

Stellungnahme von Unterhachings Präsident Manfred Schwabl:"Aus meiner Sicht haben wir die Auflagen erfüllt und die notwendige Liquidität nachgewiesen. Leider sieht dies die zuständige DFB-Zentralverwaltung sowie der Zulassungsbeschwerdeausschuss anders und hat somit die Sanktion in Form eines Zwei-Punkte-Abzuges für die laufende Spielzeit ausgesprochen. Das ist jetzt natürlich brutal hart in unserer Situation, aber wir haben die Entscheidung nunmehr so zu akzeptieren und werden dies auch tun."

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