Veröffentlicht: 30.04.2024 23:47 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Würzburger Kickers
DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Rauchtöpfen und Pyrotechnik mit Geldstrafe.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Aufsteiger Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.
Vor dem Hinspiel um den Aufstieg in die 3. Liga beim 1. FC Saarbrücken (1:0) waren im Würzburger Fanblock drei Rauchtöpfe gezündet worden. Außerdem kam es nach dem Ende des Rückspiels (6:5 im Elfmeterschießen) erneut zum Einsatz von Pyrotechnik. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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