Weitere Strafen wegen Fehlverhalten von Anhängern ausgesprochen

Veröffentlicht: 04.05.2024 09:56 Uhr | Autor: Johann Sebastian Künzig | Bild: dfb.de

Wieder wurden zwei weitere Vereine zu Geldstrafen in Höhe von 1.000,- Euro verurteilt. Rot-Weiß Erfurt und die Zweitbesetzung des VfB Stuttgart werden zur Kasse gebeten.

Wieder müssen Vereine die Kasse öffnen, da sich deren Anhänger nicht entsprechend verhalten können.

Der DFB verurteilte zum einen den Böllerwurf aus dem Erfurter Fanblock beim Heimspiel am 22. Spieltag gegen den Halleschen FC.

Auch Stuttgart II darf 1.000,- Euro zahlen, da es im eigenen Zuschauerblock beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC zum Abrennen von Pyrotechnik kam.

Die Urteile sind bereits rechtskräftig, da beide Vereine diesem zugestimmt haben.

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