Rostock bei zwei Auswärtsspielen ohne eigene Fans

Veröffentlicht: 05.05.2024 21:16 Uhr | Autor: NP | Bild: | Quelle: fc-hansa.de

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein Urteil aufgrund der Vorfälle beim Spiel Dynamo Dresden gegen Hansa Rostock (2-2) am 13. Spieltag gefällt. Bei dem Spiel kam es zum wiederholten Male zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Gästeblock. Das Spiel musste einige Minuten später angepfiffen werden, da Feuerwerkskörper auf das Spielfeld flogen.

Nach dem Urteil muss der FC Hansa Rostock bei seinen nächsten beiden Auswärtsspielen ohne eigene Fans anreisen. Betroffen davon ist das Spiel am 05.11. gegen SV 1916 Sandhausen und am 21.11. gegen SV Wehen Wiesbaden. Die Gästeblöcke müssen bei beiden Spielen jeweils geschlossen bleiben. Für die fehlenden Zuschauereinnahmen bekommt SV Sandhausen eine Entschädigung von Hansa Rostock in Höhe von 9.000 Euro und SV Wehen Wiesbaden in Höhe von 18.000 Euro. Außerdem müssen beide Heimvereine an den Spieltagen durch Ordner und Fanbetreuer des FC Hansa Rostock unterstützt werden.
Die beiden Vereine haben bereits ihre volle Unterstützung zugesagt, zu verhindern, dass Anhänger von Hansa Rostock bei den Spielen in das Stadion gelangen. Bereits gekaufte Karten für das Spiel in Sandhausen können beim Verein Hansa Rostock zurück gegeben werden.

Der Hauptsponsor Veolia hat aufgrund der Vorfälle seinen Sponsoringbetrag, in Abstimmung mit dem Vorstand, um 10.000€ gesenkt. Der Verein Hansa Rostock verurteilt die Vorfälle aufs Schärfste und wird Dynamo Dresden bei der Identifikation der Täter unterstützen. Außerdem ruft er seine Anhänger dazu auf, nicht zu den beiden Spielen gegen Sandhausen oder Wiesbaden zu fahren.
Der Verein hat das Urteil des Sportgerichtes bereits anerkannt.

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