Rostock: DFB-Bundesgericht verhandelt Berufung

Veröffentlicht: 18.05.2024 07:46 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Hansa Rostock

Ex-Bundesligist war zu einer Gesamtstrafe von 45.525 Euro verurteilt worden.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 24. März, ab 11 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Berufung des FC Hansa Rostock gegen zwei vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 45.525 Euro. Geleitet wird die Sitzung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Das Sportgericht hatte Hansa Rostock am 23. Januar wegen der Vorkommnisse im Spiel beim SV Waldhof Mannheim (1:1) am 29. September mit 38.425 Euro Geldstrafe belegt, wovon der Klub bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden könnte, was dem DFB bis zum 30. Juni nachzuweisen wäre. Außerdem verhängte das Sportgericht in seiner mündlichen Verhandlung eine Geldstrafe in Höhe von 7.100 Euro wegen der Zuschauerverfehlungen im Spiel beim FC Carl Zeiss Jena (1:3) am 3. November, was dem vorangegangenen Einzelrichterurteil entsprach. Beide Geldstrafen summieren sich auf eine Gesamthöhe von 45.525 Euro.

In der ersten Minute des Meisterschaftsspiels in Mannheim hatten Rostocker Zuschauer mindestens 30 Rauchfackeln gezündet und eine Vielzahl von Leuchtkörpern abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Außerdem hatte ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche geworfen und dabei auf dem Platz einen Spieler getroffen.

Vor dem Auswärtsspiel in Jena hatte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt und es in den Innenraum geworfen. In der 57. Minute wurde im Gästeblock außerdem ein Böller gezündet. Dazu skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach dem Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.

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