Veröffentlicht: 07.05.2024 21:31 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Jahn Regensburg
DFB-Sportgericht ahndet Zünden eines Böllers beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. In der 58. Minute des Spiels gegen Dynamo Dresden (2:3) war im Regensburger Zuschauerblock ein Böller gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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