Nach Einspruch: Würzburg in der nächsten Pokalrunde

Veröffentlicht: 19.05.2024 01:57 Uhr | Autor: MSPW | Bild: imago/foto2press

Gegner Schweinfurt hatte gegen U 23-Regel verstoßen.

Die Würzburger Kickers sind am „Grünen Tisch“ in die nächste Runde des Landespokals eingezogen: Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat im Einspruchsverfahren der Kickers gegen die Wertung des Toto-Pokal-Achtelfinalspiels vom 12. September beim Bayern-Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05 (1:3) unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen der betroffenen Vereine ein Urteil getroffen, das eine Spielwertung gegen die Schweinfurter (0:2) nach sich zieht. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro gegen die Nullfünfer verhängt, die auch die Verfahrenskosten (51 Euro) zu tragen haben.

Die Begründung des Verbandes im Wortlaut: „Demnach gilt unstrittig als erwiesen, dass der 1. FC Schweinfurt 05 nicht die in der Regionalligaspielordnung, die für Klubs aus dieser Spielklasse auch Gültigkeit im Toto-Pokalwettbewerb besitzt, festgelegte zwingend erforderliche Anzahl von vier Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben durften (U 23-Spieler), im Kader hatte. Der Regionalligist hatte nachweislich lediglich drei U 23-Spieler im amtlichen Spielberichtsbogen eingetragen. Diesen Verstoß hatte der Drittligist aus Würzburg, der die Partie im Willy-Sachs-Stadion mit 1:3 (0:2) verloren hat, beim BFV am 13. September form- und fristgerecht angezeigt.“

Mit dem bereits rechtskräftigen Urteil, gegen das keine Rechtsmittel eingelegt werden können, kommt es zu einer 2:0-Spielwertung zugunsten der Würzburger. Gegner im Viertelfinale ist der Schweinfurter Ligakonkurrent FV Illertissen. Ein Termin ist noch offen. Eine Neuauslosung der Viertelfinalbegegnungen war nicht erforderlich, da sich durch die sportgerichtliche Entscheidung erkennbar keine Nachteile für die noch am Pokalwettbewerb beteiligten anderen Vereine ergeben hätten.

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