Magdeburg geht gegen DFB-Urteil in Berufung

Veröffentlicht: 07.05.2024 02:31 Uhr | Autor: Niels-F. Popien | Bild: Foto Huebner

Der 1. FC Magdeburg hat heute fristgerecht Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 10. Oktober eingelegt.

Bei dem Urteil ging es um Vorkommnisse beim Spiel Magdeburg gegen Eintracht Frankfurt in der ersten Runde des DFB-Pokals. In dem Urteil vom 10. Oktober wurde die Bewährungsstrafe vom 17. August gegen den 1. FCM widerrufen. Demnach müssten einige Blöcke beim nächsten Heimspiel in der MDCC-Arena geschlossen bleiben (Zuschauerteilausschluss). Dazu kommt eine empfindliche Geldstrafe über 20.000,- Euro wovon die hälfte für präventive Zwecke genutzt werden kann.

Mit dem Urteil wurde das betreten des Innenraums durch Magdeburger Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit, diskriminierende Sprechchöre. Da der Verein die nach den Vorfällen durchgeführten Maßnahmen zur Täterermittlung und die betriebenen Aufklärungsmaßnahmen nicht als ausreichend gewürdigt ansieht, wurde jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nach den Vorfällen in dem Pokalspiel konnten bereits 16 Täter ermittelt und mit einem Stadionverbot belegt werden.

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