Veröffentlicht: 29.04.2024 05:00 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Holstein Kiel
DFB-Sportgericht ahndet Rauchbomben im Zuschauerblock der „Störche“ beim 1:1 in Stuttgart.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. Vor Spielbeginn des Drittligaspiels zwischen den Stuttgarter Kickers und Holstein Kiel (1:1) am 10. August 2013 waren im Zuschauerblock der „Störche“ Rauchbomben gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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