Hansa Rostock: Sportgericht verhandelt am 8. Juli

Veröffentlicht: 30.04.2024 00:41 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Hansa Rostock

Ex-Bundesligist hatte gegen Geldstrafe von 25.875 Euro Einspruch eingelegt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Montag, 8. Juli, 13 Uhr, im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den FC Hansa Rostock. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das Sportgericht hatte Hansa Rostock am 13. Juni im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 25.875 Euro belegt. Gegen die Einzelrichterurteile hatte der FC Hansa fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster (1:0) am 12. März waren im Rostocker Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie mindestens vier Raketen abgeschossen worden. Dadurch verzögerte sich der Anstoß um eine knappe Minute. Außerdem hatten Rostocker Zuschauer vor Beginn der Drittligabegegnung beim 1. FC Kaiserslautern (2:0) am 21. April mindestens fünf Rauchtöpfe, zwei Bengalische Fackeln sowie 20 Böller gezündet.

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