Empfindliches Urteil gegen Rot-Weiß Erfurt

Veröffentlicht: 05.05.2024 08:57 Uhr | Autor: Niels-F. Popien | Bild: Foto Huebner

Der Verein Rot-Weiß Erfurt wurde zu einem Zuschauer-Teilausschluss, einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Verbot von Block- und Zaunfahnen sowie Banner für die Fans.

Geahndet wurden durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes Vorkommnisse bei drei Meisterschaftsspielen.
Beim Spiel gegen den 1. FC Magdeburg am 14. Dezember wurde durch Magdeburger Anhänger pyrotechnische Gegenstände gezündet. Dabei wurden zwei Kinder verletzt. Geahndet wurde außerdem ein Banner mit der Aufschrift „Scheiß DFB“ beim Spiel gegen den VfL Osnabrück und ein Böller beim Spiel gegen Dynamo Dresden.

Aufgrund der Strafe muss beim Heimspiel gegen die Würzburger Kickers am 21. Dezember der Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 leer und geschlossen bleiben. Auch die geplante Wiedereröffnung von Zuschauerbereichen im Zuge des gegenwärtigen Stadionumbaus wurde für dieses Heimspiel untersagt.
Sollte es innerhalb eines Jahres zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommen, muss ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden.

Rot-Weiß Erfurt Anhängern ist es nach dem DFB Urteil untersagt bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6, längstens jedoch bis zum Ende der laufenden Saison 2015/2016, Block- und Zaunfahnen sowie Banner in den beiden Blöcken aufzuhängen und zu verwenden.

Der Verein hat dem Urteil des DFB bereits zugestimmt.

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