Veröffentlicht: 08.05.2024 04:57 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Energie Cottbus
DFB-Sportgericht belegt Roland Benschneider mit Geldstrafe von 300 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roland Benschneider, den Sportlichen Leiter des FC Energie Cottbus, „wegen unsportlichen Verhaltens“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
Benschneider hatte sich nach dem Abpfiff der Begegnung gegen die zweite Mannschaft des VfB Stuttgart (2:2) unsportlich gegenüber Schiedsrichter Franz Bokop (Vechta) verhalten. Benschneider hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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