Veröffentlicht: 29.04.2024 05:37 Uhr | Autor: MSPW | Bild: FOTOSTAND
Geldstrafe wegen Fehlverhalten der Anhänger.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC wegen zwei Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Nach dem Drittligaspiel gegen Holstein Kiel (2:2) war im Chemnitzer Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet worden. Außerdem kletterten Chemnitzer Anhänger nach der Partie bei Preußen Münster (0:1) über den Zaun in den Innenbereich des Stadions, wo es zu Auseinandersetzungen mit Kräften des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der Polizei kam. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.
Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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