Chemnitz: DFB bestätigt Stenzel-Sperre

Veröffentlicht: 29.04.2024 14:14 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Foto Butzhammer

Abwehrspieler der „Himmelblauen“ darf erst am 14. Dezember gegen Unterhaching wieder eingesetzt werden.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in Frankfurt das Strafmaß für Fabian Stenzel vom Chemnitzer FC bestätigt. Damit bleibt es bei der Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga, die das Sportgericht bereits am 12. November im Einzelrichter-Verfahren „wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner“ verhängt hatte. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte in der mündlichen Verhandlung eine Sperre von drei Spielen beantragt. Stenzel fehlt den „Himmelblauen“ damit bei den Partien bei Holstein Kiel (heute), gegen die SV 07 Elversberg (1. Dezember) und beim VfB Stuttgart II (6. Dezember). Erst gegen die SpVgg Unterhaching (14. Dezember) darf er wieder eingesetzt werden.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte nach der von ihm geleiteten Sitzung zur Urteilsbegründung: „Das Sportgericht sah es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Spieler Stenzel mit hoher Intensität und einem Scherenschlag in seinen Gegenspieler gesprungen ist. Deshalb konnte nicht mehr von einem minderschweren Fall der Rücksichtslosigkeit ausgegangen werden.“ Stenzel war in der 85. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden (1:2) am 9. November von Schiedsrichter Timo Gerach (Landau-Queichheim) mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Gegen das Urteil des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

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