Babelsberg zieht Widerspruch gegen Kreuels-Urteil zurück

Veröffentlicht: 02.05.2024 17:11 Uhr | Autor: Johann Sebastian Künzig | Bild: SV Babelsberg 03 | Quelle: bbg03.de

Nach Überprüfung der Situation und der Erfolgschancen hat Babelsberg seinen Einspruch gegen das Urteil über Philip Kreuels zurück gezogen.

Philipp Kreuels wurde in einem Einzelrichterverfahren zu vier Spielen Sperre verurteilt. Am 3. November im Spiel gegen die Stuttgarter Kickers gab es in der 41. Minute eine Rudelbildung. Kreuels soll dabei eine Tätlichkeit gegen Marcel Ivanusa begangen haben. Schiedsrichter Christian Fischer stellte ihn daraufhin mit einer glatten roten Karte vom Feld.

Vor deser höchst unglücklichen Situation hatte Kreuels seiner Mannschaft noch den Treffer zum Sieg beschert.

Der Verein konnte gegen das Urteil des Einzelrichterverfahrens innerhalb von 24 Stunden eine Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Babelsberg ergriff diese Option.

Der Einspruch, den der SVB erhob wurde umgehend vom Deutschen Fußball Bund abgelehnt. Nach der Abwägung der Möglichkeiten beschlossen die Vereinsgremien zunächst, die Ablehnung dann in einem mündlichen Verfahren vor dem Sportgericht verhandeln zu lassen.

"Nach eingehender Beratung mit dem DFB, dem Rechtsbeistand und dem Spieler", so heißt es auf der Facebookseite des SVB, "ist der Verein zu der gemeinsamen Überzeugung gekommen, dass die Erfolgsaussicht auf eine Minderung der Strafe mehr als gering ist. In Abwägung diverser Faktoren hat er deswegen heute den Widerspruch zum Urteil zurück genommen."

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