Veröffentlicht: 01.05.2024 11:21 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Hallescher FC
Einige Hallenser Zuschauer hatten sich in Karlsruhe unsportlich verhalten.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro belegt.
Grund: Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC (3:2) am 18. Mai hatten Hallenser Zuschauer mindestens 14 Rauchtöpfe und zwei Knallkörper gezündet. Der Hallesche FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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