Veröffentlicht: 04.05.2024 23:56 Uhr | Autor: MSPW | Bild: VfL Osnabrück
Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt.
Ab der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln (0:0) wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich über einen Zeitraum von fünf Minuten mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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