Veröffentlicht: 02.05.2024 18:31 Uhr | Autor: MSPW | Bild: imago/Eibner
DFB-Sportgericht verurteilt unsportliches Verhalten der Anhänger.
Der Hallesche FC muss eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger zahlen. Das entschied jetzt das DFB-Sportgericht.
Vor Anpfiff des Meisterschaftsspiels beim FC Hansa Rostock (1:3) Mitte Mai war ein Knallkörper im Hallenser Zuschauerblock explodiert. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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