1. FC Saarbrücken muss zahlen

Veröffentlicht: 28.04.2024 11:00 Uhr | Autor: MSPW | Bild: Sportvertrieb-Hasselberg

Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro wird fällig.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den abstiegsbedrohten 1. FC Saarbrücken wegen „zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen eines weiteren Falles von fortgesetztem unsportlichen Verhalten“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 19. Oktober (3:3) waren im Saarbrücker Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus stürmten 40 bis 50 Saarbrücker Anhänger vor dem Drittligaspiel beim SV Wehen Wiesbaden (0:1) am 21. Dezember nach dem Passieren der Eingangskontrolle in den Block, wobei ein Ordner im Gesicht verletzt wurde. Zudem wurde während des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund (0:2) am 3. Dezember im Saarbrücker Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

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