1. FC Saarbrücken muss 30.000 Euro Strafe zahlen

Veröffentlicht: 21.09.2024 02:59 Uhr | Autor: MSPW | Bild: 1. FC Saarbrücken

DFB-Sportgericht ahndet neun Verstöße gegen U 23-Regel - Keine Punkte abgezogen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens in neun Fällen" mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Grund für die Bestrafung: Saarbrücken hatte in den ersten neun Partien der aktuellen Saison entgegen den Vorschriften von Paragraph zwölf der DFB-Spielordnung nur drei statt vier sogenannte U 23-Spieler, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären, im 18-köpfigen Aufgebot. In allen neun Fällen war Marin Sverko als vierter U 23-Spieler angegeben. Er besitzt zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, gleichzeitig aber auch die kroatische. Da er für die kroatische U 21-Auswahl spielt, wäre er derzeit nicht für eine deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt das Urteil: "Ein derartiger Verstoß hätte laut Spielordnung normalerweise die Rechtsfolge, dass eine gewonnene oder unentschieden ausgegangene Partie für Saarbrücken mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe. Da die Verfahrenseinleitung gegen Saarbrücken mehr als zwei Wochen nach dem neunten und letzten betroffenen Spiel erfolgt ist, kommt ein Punktabzug jedoch nicht mehr in Frage. Daher war eine angemessene Geldstrafe zu verhängen." Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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