Veröffentlicht: 29.04.2024 13:44 Uhr | Autor: MSPW | Bild: 1. FC Magdeburg
DFB-Sportgericht ahndet das Werfen eines Plastikbechers auf das Spielfeld.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SV Meppen (0:2) am 8. Februar 2020 war aus dem Magdeburger Zuschauerbereich ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Artikel mit deinen Freunden teilen:
Startseite | Datenschutz | Impressum